Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die
Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend
überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere
Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.
Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel
mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle.
Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und Betriebsratsarbeit
muss ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine effektive Strafverfolgung braucht
es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch
verhindern, haben in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz.
Mach mit beim Aktionstag Mitbestimmung der AfA. Verabrede Dich am 4. November mit Deinen Kolleginnen und
Kollegen, kontaktiert die AfA und die Gewerkschaften und setzt gemeinsam in Eurer Stadt ein Zeichen für
die betriebliche Mitbestimmung. Egal ob Info-Stand, Kundgebung, Podiumsdiskussion oder
Vernetzungstreffen - wichtig ist, dass wir uns organisieren.
Was wir fordern
Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die
Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend
überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere
Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.
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Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel
mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle. Deswegen wollen wir das Initiativrecht in
der Mitbestimmung auf deutlich mehr Bereiche ausweiten. Datenschutzregelungen, der Einsatz von
Künstlicher Intelligenz im Betrieb, Weiterbildung und Klimaschutz sollten aktiv von Betriebsräten
mitgestaltet werden können. Transformation trifft vor allem die Beschäftigten. Deshalb braucht es
gesetzliche Mitbestimmungs-Tatbestände für Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb.
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Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und
Betriebsratsarbeit muss schnell ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine
effektive Strafverfolgung braucht es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bzw.
Schwerpunktabteilungen. Wir wollen den Kündigungsschutz von Initiator*innen noch weiter verbessern.
Dies gilt insbesondere auch für befristet Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen und
Beschäftigte in der Probezeit. Darüber hinaus braucht es für Betriebsräte effektive
Unterlassungsansprüche bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte durch die Geschäftsleitung.
Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch verhindern oder ignorieren, haben in unserer
Gesellschaft keinen Platz.
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Gleichberechtigung ist ein demokratisches Prinzip. Deshalb ist dem Betriebsrat ein umfassendes
Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Auch die Berichtspflicht des
Arbeitgebers in Bezug auf das Entgelt und entsprechende Maßnahmen zur Reduktion der
Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern muss gesetzlich festgeschrieben werden. Um darüber
hinaus gleichstellungspolitische Fortschritte durchzusetzen, ist das Betriebsverfassungsgesetz
diesbezüglich weiterzuentwickeln. Dabei ist zu prüfen, wie eine Regelung der Freistellung
ausgestaltet sein muss, um eine gleichberechtigte Mitwirkung an den Aufgaben des Betriebsrats
sicherzustellen.
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Eine neue Richtlinie der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, mittelfristig für ein
Tarifbindungsniveau von 80% zu sorgen. Betriebsräte sind ein entscheidender Eckpfeiler, um dieses
Ziel zu erreichen. Um betriebliche Mitbestimmung selbstverständlich zu machen, setzen wir uns dafür
ein, dass in betriebsratslosen Betrieben einmal im Jahr eine Versammlung stattfinden muss, in der
über die Möglichkeit der Gründung und die Arbeit eines Betriebsrats informiert wird.
Im April 2022 hat der DGB einen umfassenden Reformvorschlag für das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgelegt, in dem
viele dieser Forderungen bereits zur Geltung kommen. Wir setzen uns dafür ein, auf Basis dieses
Vorschlags eine umfassende Überarbeitung des BetrVG zu erreichen.