Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die
                Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend
                überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere
                Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.
                Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen.
                Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel
                mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle.
            
                Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und Betriebsratsarbeit
                muss ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine effektive Strafverfolgung braucht
                es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch
                verhindern, haben in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz.
            Mach mit beim Aktionstag Mitbestimmung der AfA. Verabrede Dich am 4. November mit Deinen Kolleginnen und
                Kollegen, kontaktiert die AfA und die Gewerkschaften und setzt gemeinsam in Eurer Stadt ein Zeichen für
                die betriebliche Mitbestimmung. Egal ob Info-Stand, Kundgebung, Podiumsdiskussion oder
                Vernetzungstreffen - wichtig ist, dass wir uns organisieren.
            Was wir fordern
            Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die
                Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend
                überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere
                Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.
            
            
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                    Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen.
                    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel
                    mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle. Deswegen wollen wir das Initiativrecht in
                    der Mitbestimmung auf deutlich mehr Bereiche ausweiten. Datenschutzregelungen, der Einsatz von
                    Künstlicher Intelligenz im Betrieb, Weiterbildung und Klimaschutz sollten aktiv von Betriebsräten
                    mitgestaltet werden können. Transformation trifft vor allem die Beschäftigten. Deshalb braucht es
                    gesetzliche Mitbestimmungs-Tatbestände für Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb.
                
 
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                    Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und
                    Betriebsratsarbeit muss schnell ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine
                    effektive Strafverfolgung braucht es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bzw.
                    Schwerpunktabteilungen. Wir wollen den Kündigungsschutz von Initiator*innen noch weiter verbessern.
                    Dies gilt insbesondere auch für befristet Beschäftigte, arbeitnehmerähnliche Personen und
                    Beschäftigte in der Probezeit. Darüber hinaus braucht es für Betriebsräte effektive
                    Unterlassungsansprüche bei Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte durch die Geschäftsleitung.
                    Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch verhindern oder ignorieren, haben in unserer
                    Gesellschaft keinen Platz.
                
 
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                    Gleichberechtigung ist ein demokratisches Prinzip. Deshalb ist dem Betriebsrat ein umfassendes
                    Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Auch die Berichtspflicht des
                    Arbeitgebers in Bezug auf das Entgelt und entsprechende Maßnahmen zur Reduktion der
                    Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern muss gesetzlich festgeschrieben werden. Um darüber
                    hinaus gleichstellungspolitische Fortschritte durchzusetzen, ist das Betriebsverfassungsgesetz
                    diesbezüglich weiterzuentwickeln. Dabei ist zu prüfen, wie eine Regelung der Freistellung
                    ausgestaltet sein muss, um eine gleichberechtigte Mitwirkung an den Aufgaben des Betriebsrats
                    sicherzustellen.
                
 
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                    Eine neue Richtlinie der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, mittelfristig für ein
                    Tarifbindungsniveau von 80% zu sorgen. Betriebsräte sind ein entscheidender Eckpfeiler, um dieses
                    Ziel zu erreichen. Um betriebliche Mitbestimmung selbstverständlich zu machen, setzen wir uns dafür
                    ein, dass in betriebsratslosen Betrieben einmal im Jahr eine Versammlung stattfinden muss, in der
                    über die Möglichkeit der Gründung und die Arbeit eines Betriebsrats informiert wird.
                
 
            
            
            
                Im April 2022 hat der DGB einen umfassenden Reformvorschlag für das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgelegt, in dem
                viele dieser Forderungen bereits zur Geltung kommen. Wir setzen uns dafür ein, auf Basis dieses
                Vorschlags eine umfassende Überarbeitung des BetrVG zu erreichen.